[Beschluss SpoA]: Schutzmatten der Cheerleader beim Eishockey Uni-Cup

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Auf seiner Sitzung am 08.11.2016 stellte der Sportausschuss der Studierendenschaften klar, dass die Sicherheit von Sportlerinnen und Sportlern, z.B. im Rahmen des Übungsbetriebes oder auf Veranstaltungen des HSZ (z.B. dem Eishockey Uni-Cup) aus seiner Sicht oberste Priorität hat. Bislang gingen die MdSpoA davon aus, dass diese Priorisierung auch durch das HSZ geteilt wird.

Im Zuge dessen wies der Ausschuss darauf hin, dass die Zurverfügungstellung von Sachmitteln, welche üblicher Weise als notwendige Schutzausrüstung von Sportlerinnen und Sportlern einer Sportart angesehen werden, eine der Grundaufgaben des HSZ ist. Die Studierendenschaft kann hier nur in begründeten Einzelfällen unterstützend tätig werden.

Im Falle des Cheerleadings für den Eishockey Uni-Cup forderten die beteiligten Studierenden in den vergangenen Jahren wiederholt eine geeignete Unterlage als Mindestschutz vor Stürzen auf die Eisfläche, auf der die Shows aufgeführt werden. Exemplarisch seien hierfür Gespräche am 25.11. und 30.11.2015 genannt. Hierbei verwies das HSZ darauf, dass eine Bereitstellung entsprechender Ressourcen nicht möglich sei. Am 11.11.2016 erklärten Uli Weber und Melih Özkardes schriftlich, dass entsprechendes Material zwar vorhanden sei, eine Bereitstellung jedoch verweigert werde, da eine „Verschmutzung der Matte […] sehr wahrscheinlich“ und daher „eine Anschaffung von speziellen Matten für den EUC […]  sinnvoll [sei]“. Der Sportausschuss kann in keiner Weise nachvollziehen, wie hier in den vergangenen Jahren wiederholt die Sicherheit von Sportlerinnen und Sportlern wissentlich aufs Spiel gesetzt wurde. Bislang war man, aufgrund der in den vergangenen Jahren geführten Gesprächen, davon ausgegangen, dass entsprechendes Material nicht vorhanden und nicht finanzierbar sei.

Tatsächlich liegt aber schon seit Jahren der aktuelle Bestand an geeigneten Matten im Besitz des HSZ bei der doppelten Anzahl der benötigten und geeigneten Matten. Daraus leitet der SpoA ab, dass von Seiten der betreuenden Sportlehrer und der HSZ-Leitung zwar eine Möglichkeit, jedoch trotz mehrfacher Bitte kein Wille bestand, die Sicherheit der Sportlerinnen und Sportler während der Shows zu gewährleisten. Dies ist vor allem deswegen schwerwiegend, weil es schon seit Jahren immer wieder Hinweise zu der Problematik gegeben hat.

Zudem ist aus Sicht des SpoA die Priorisierung der Sauberkeit von Matten gegenüber der Sicherheit der Teilnehmenden durch Vertreterinnen und Vertreter des HSZ nicht hinnehmbar.
Wieso diese Argumentation erst jetzt, kurz vor der Veranstaltung und nach mehreren Jahren Diskussion, angeführt wird, ist unverständlich. Aus Sicht des SpoA handelt es sich hierbei nicht um eine transparente Zusammenarbeit auf Augenhöhe, wie sie beispielsweise mit dem Kooperationsvertrag angestrebt wird. Die von den Studierendenschaften gewünschte partnerschaftliche Zusammenarbeit ist unter solchen Voraussetzungen nur schwer vorstellbar.

Dies vorangestellt und unter Berücksichtigung der besonderen Tatsache, dass die Veranstaltung in wenigen Tagen stattfindet, erklären die anwesenden Sportausschussmitglieder folgendes: Für den Fall, dass beim EUC 2016 angemessene Matten des HSZ für die Cheerleading-Auftritte genutzt, diese für die Aufrechterhaltung des Übungsbetriebes benötigt, und im Rahmen der Veranstaltung so stark irreparabel beschädigt werden, dass ein Einsatz im Übungsbetrieb nicht mehr möglich ist, befürworten wir die Neuanschaffung über den Sportausschuss. Hierbei handelt es sich um eine einmalige Willensbekundung. Für den EUC 2017 und die weitere Kooperation fordert der SpoA eine ehrlichere Zusammenarbeit.

Beschluss der Mitglieder des Sportausschusses
Sitzung: 21.11.2016