Über 90 Sportarten gibt es im Hochschulsport. Wie intensiv sie vertreten werden ist nicht nur eine Frage der persönlichen Motivation, sondern auch der Information.

Obfrau/-mann:
Als gewählte Vertreter/innen der Sporttreibenden Studierenden an der RWTH und FH Aachen setzt Du dich für die Belange deiner Sportart ein und bildest die Verbindung zwischen den Sporttreibenden, dem Sportreferat (SR) und dem Hochschulsportzentrum (HSZ). Du bist an der Planung des Sportprogrammangebots beteiligt, betreust die Wettkampfmannschaften und – in Abstimmung mit der für die Sportart zuständige Sportlehrkraft – den Übungsbetrieb. Außerdem bist Du Mitbestimmungsorgan im Hochschulsport. Die satzungsmäßige Grundlage findest Du in der „Geschäftsordnung der Obleuteversammlungen“ und der „Sportordnung“, die auf der Homepage des Sportreferats eingesehen werden kann.

Das Hochschulsportzentrum:
Das Hochschulsportzentrum ist eine zentrale Einrichtung nach Universitätsgesetz und setzt sich aus wissenschaftlichen Mitarbeiter/innen, dem Sekretariat, den Sportwarten und den studentischen Mitarbeiter/innen zusammen. Die Aufgabe des Hochschulsportzentrums ist die Sicherstellung eines qualifizierten, vielfältigen und bedarfsgerechten Sportangebots. Das Hochschulsportzentrum tritt hierbei als Veranstalter auf und organisiert den Übungsbetrieb, die Sportstättenvergabe und deren Wartung sowie das Extratourenprogramm und bildet außerdem in entsprechenden Lehrgängen studentische Übungsleiter/innen aus. Für die einzelnen Sportarten steht jeweils ein/e wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in als Fachbetreuer den Obleuten zur Seite.

Das Sportreferat: Das gemeinsame Sportreferat der RWTH und FH Aachen ist die gewählte studentische Interessenvertretung für den Sport. Es wird gebildet aus Sportreferent/in, Sportfinanzreferent/-in und zwei von ihm/ihr angestellten Projektleitern/innen, die sich sportartunabhängig für den Hochschulsport einsetzen und für Fragen der studentischen Selbstverwaltung im Hochschulsport zuständig sind. Das Sportreferat ist Ansprechpartner für alle Sporttreibenden Studierenden und betreut Eure Arbeit. Es unterstützt Euch in der Organisation und Finanzierung von Turnier- und Wettkampffahrten. Eine Grundlage für den Hochschulsport bildet aus studentischer Sicht die „Geschäftsordnung des Sportreferats an den Aachener Hochschulen“.  

Das SR nimmt die politische Interessenvertretung bundesweit in der adh-VV (Vollversammlung des allgemeinen deutschen Hochschulsportverbands), dem adh-Verbandsrat sowie landesweit in der LK NRW (Landeskonferenz NRW für den Hochschulsport) und regional durch den AStA (Allgemeiner Studierendenauschuss) wahr.

Sportausschuss (SpoA)
Der SpoA besteht aus neun Mitglieder, sieben von der RWTH und zwei von der FH. Er übt eine beratende und kontrollierende Funktion gegenüber dem Sportreferat aus, indem er das Referat entlastet, den Haushalt beschliesst und die beiden Referenten auf Vorschlag der Obleute wählt.

Rektoratskommission für den Hochschulsport
Die Kommission ist ein Beratungsgremium für den Hochschulsport und wird vom Senat der Hochschule gewählt. Auch hier arbeiten Vertreter der Studierendenschaft mit.

Allgemeiner deutscher Hochschulsportverband (adh)
Der Allgemeine Deutsche Hochschulsportverband (adh) ist der Dachverband der Hochschulsporteinrichtungen in Deutschland. Er ist der einzige deutsche Verband, der als Zielgruppe die Studierenden sowie Hochschulmitarbeiterinnen und -mitarbeiter hat. 198 Hochschulen (Universitäten und Fachhochschulen) mit rund 2,4 Millionen Studierenden und 550.000 Bediensteten sind momentan Mitglied im adh. Neben der aktiven Interessenvertretung seiner Mitgliedshochschulen konzentriert sich der adh auf die Bereiche nationaler und internationaler Wettkampfsport sowie Qualifizierung und Wissensmanagement.